Persönliche Beratung rund um Betreuung & Pflege

Jede Lebenssituation ist anders. Deshalb nehmen wir uns Zeit, Ihre persönliche Situation genau zu verstehen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch analysieren wir den Unterstützungsbedarf, klären offene Fragen zur Pflegekasse und entwickeln gemeinsam eine passende Lösung – transparent, ehrlich und individuell

Entlastungsbeitrag verfällt

Wird der Entlastungsbeitrag nicht vollständig genutzt, verfällt das Guthaben im darauffolgenden Jahr am 30.06.


Beispiel: Frau Möller hat Ihre Entlastungsleistungen aus 2023 noch nicht komplett genutzt, den offenen Betrag kann sie bis zum 30.06.2024 nutzen.

Jetzt beraten lassen! Tel.: 0202 519 883 05

Sie benötigen mehr Unterstützung, können die Kosten jedoch privat nicht tragen?

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Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege. Etwa für ein paar Stunden wegen eines Behördentermins. Oder aber für mehrere Tage oder Wochen aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs. Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612 Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege.


Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2
  • Ihre Ersatzpflegeperson ist mit Ihnen weder verwandt, noch verschwägert
  • Die Ersatzpflegeperson wohnt nicht mit Ihnen zusammen



Experten-Tipp!

Der Betrag für die Verhinderungspflege kann aufgestockt werden, wenn das Budget für die Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft wird. Bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege können Sie dabei für die Verhinderungspflege nutzen.


Das bedeutet: 1612,00€ + 806,00€ = 2418,00€ jährlich


Was umfasst unsere Beratung?

Unsere Beratung geht weit über ein kurzes Informationsgespräch hinaus. Wir betrachten die gesamte Situation – gesundheitlich, organisatorisch und familiär – und entwickeln daraus ein individuelles Betreuungskonzept.

Dabei stehen folgende Punkte im Mittelpunkt:


  • Analyse der aktuellen Lebens- und Pflegesituation
  • Einschätzung des individuellen Unterstützungsbedarfs
  • Beratung zu möglichen Leistungen im Alltag
  • Information zu Leistungen der Pflegekasse
  • Klärung von Finanzierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten
  • Planung einer passenden Unterstützungsstruktur



Unser Ziel ist es, Sicherheit zu geben, Orientierung zu schaffen und gemeinsam eine tragfähige Lösung zu entwickeln.

Individuelle Einschätzung vor Ort oder im Gespräch

Im persönlichen Gespräch verschaffen wir uns ein genaues Bild:


  • Wie selbstständig ist die betroffene Person im Alltag?
  • Wo bestehen Einschränkungen?
  • Welche Aufgaben übernehmen Angehörige bereits?
  • Wo entsteht Entlastungsbedarf?
  • Welche Leistungen sind sinnvoll und realistisch umsetzbar?


Gemeinsam entwickeln wir daraus eine maßgeschneiderte Unterstützungsplanung – angepasst an Bedürfnisse, Wünsche und finanzielle Rahmenbedingungen.

Beratung zu Pflegegrad, Leistungen & Anträgen

Viele Angehörige fühlen sich von den Regelungen der Pflegekasse überfordert. Wir helfen dabei, Klarheit zu schaffen.


Wir beraten unter anderem zu:


  • Entlastungsleistungen
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Umwidmung von Pflegegeld
  • Kombinationsleistungen
  • Höherstufungsanträgen
  • Vorbereitung auf MD-Prüfungen



Wir erklären verständlich, welche Ansprüche bestehen und wie diese sinnvoll genutzt werden können.

 Transparente Planung & nachvollziehbare Kosten

Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie eine klare Übersicht:


  • Empfohlene Leistungen
  • Umfang der Unterstützung
  • Abrechnungsmöglichkeiten
  • Eventuelle Eigenanteile



Wir erstellen einen transparenten Kostenvoranschlag – ohne versteckte Gebühren oder überraschende Zusatzkosten.

Für wen ist die Beratung geeignet?

Unsere Unterstützung richtet sich an Menschen, die im Alltag Entlastung, Sicherheit und mehr Lebensqualität wünschen.

Seniorinnen und Senioren

Mit zunehmendem Alter fallen alltägliche Aufgaben oft schwerer. Unsere Unterstützung im Haushalt und Alltag hilft dabei, die Selbstständigkeit zu erhalten und den Alltag entspannt im eigenen Zuhause zu gestalten – ohne Druck und im eigenen Tempo.

Menschen mit Pflegegrad

Unabhängig vom Pflegegrad kann gezielte Hilfe im Haushalt oder bei alltäglichen Aufgaben eine große Entlastung sein. Wir unterstützen zuverlässig und individuell abgestimmt – ergänzend zur bestehenden Pflege und unter Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekasse.

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten täglich Enormes. Unsere Unterstützung schafft Freiräume, entlastet im Alltag und hilft dabei, Verantwortung abzugeben, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: gemeinsame Momente und echte Nähe.

Unabhängig von Alter oder Pflegegrad stimmen wir unsere Unterstützung individuell auf Ihre persönliche Situation ab.

Wie können unsere Leistungen abgerechnet werden?

Unsere Leistungen können – je nach persönlicher Situation und Pflegegrad – auf unterschiedliche Weise abgerechnet werden. Wir beraten Sie gerne, welche Option für Sie am sinnvollsten ist.

Entlastungsleistungen

der Pflegekasse

Das Budget steht Menschen ab Pflegegrad 1 monatlich zur Verfügung und kann direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Erfahren Sie mehr

Verhinderungspflege o.

Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige zeitweise entlastet werden sollen, kann das Entlastungsbudget aus der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt werden.

Erfahren Sie mehr

Umwidmung des

Pflegegeldes

Nicht genutztes Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche Unterstützungsleistungen verwendet werden.

Erfahren Sie mehr

Privatleistung

Unabhängig von Pflegegrad oder Budgets können unsere Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar auf Basis eines individuellen Kostenvoranschlags.

Sie sind unsicher, welche Abrechnung

für Sie passt?


Wir prüfen Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Pflegekasse.

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Silvia Schützmann

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Verhinderungspflege rückwirkend abrechen

Bereits angefallene Kosten aus vergangenen Jahren können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen. Voraussetzung ist, dass damals bereits Anspruch auf Verhinderungspflege bestanden hat und, dass das Budget des betreffenden Jahres noch nicht ausgeschöpft ist.

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