Pflegegrad-Bescheid

So geht es nach dem Gutachten weiter!


Nach dem Termin mit dem Pflegegutachter ist Geduld gefragt – denn nun prüft Ihre Pflegekasse das Gutachten und trifft die finale Entscheidung über Ihren Pflegegrad. Was im Anschluss passiert und wie Sie bei Ablehnung oder falscher Einstufung reagieren können, lesen Sie hier.


Die Empfehlung im Pflegegutachten  ist eine wichtige Grundlage – doch die endgültige Entscheidung über Ihren Pflegegrad trifft Ihre Pflegeversicherung. In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Empfehlung des Gutachters, formell bindend ist sie jedoch nicht.

Sobald die Entscheidung gefallen ist, erhalten Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid sowie das vollständige Gutachten schriftlich per Post.

Rückwirkende Leistungen & Widerspruchsrecht


Wurde Ihnen ein Pflegegrad bewilligt, gelten Ihre Pflegeleistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Es empfiehlt sich, den Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls weitere ärztliche Unterlagen beizufügen.

Pflegegrad abgelehnt?

So legen Sie erfolgreich Widerspruch ein!


Wussten Sie, dass fast jeder fünfte Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird? Und viele weitere führen zu einer zu niedrigen Einstufung, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf höher ist.

Doch Sie müssen diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen:
Wenn Sie mit de
m Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen den Pflegegrad einzulegen.

01

Die Fristen

Nach Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat lang Zeit, einen Widerspruch einzureichen.

Hierbei zählt der Tag der Zustellung. Heben Sie das Schreiben unbedingt auf!

Rechtsbelehrung

Fehlt, die Information, dass Sie einen Widerspruch einlegen können, verlängert sich die Frist für Ihren Widerspruch auf 1 Jahr!

02

Wer kann einen Widerspruch einlegen?

Einen Widerspruch kann nur die versicherte Person selbst oder eine bevollmächtigte Person.

Mit der Person verwandt oder einfach an der Pflege beteiligt zu sein, reicht dafür nicht aus.

Wer noch?

Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person den Widerspruch einlegen – zum Beispiel eine ambulante Pflegekraft, ein gesetzlich bestellter Betreuer, ein Rechtsanwalt mit entsprechendem Mandat oder eine andere Person mit nachgewiesener Vollmacht.

03

Wie reiche ich den Widerspruch ein?

Für den Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Er muss jedoch schriftlich eingereicht werden – per Brief, Fax oder E-Mail. Ihre Begründung können Sie direkt beifügen oder auch nachträglich nachreichen.

Info

Alternativ müssen Sie noch keine direkte Begründung angeben. Sie werden auf den Widerspruch ein Schreiben erhalten, in welchem Sie die Begründung angeben können.

04

Die Begründung

Die inhaltliche Begründung ist der wichtigste Bestandteil Ihres Widerspruchs. Wenn Sie überzeugend darlegen können, warum Ihnen ein (höherer) Pflegegrad zusteht, steigen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Neubewertung deutlich.

Tipp

Hilfreich sind zum Beispiel Hilfe von Ärzten, Pflegekräften und Pflegeberatern oder auch Dokumente, die einen höheren Pflegegrad empfehlen.

05

Das Gutachten prüfen

Wir raten Ihnen, das Gutachten gründlich zu prüfen. Werden Lebensumstände eventuell anders dargestellt oder nicht angemessen?

Rechnen Sie auch gerne die Punkte nach.

Punkte je Pflegegrad

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten
  • Pflegegrad 2: ab 27 Punkten
  • Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten
  • Pflegegrad 4: ab 70 Punkten
  • Pflegegrad 5: ab 90 Punkten

Silvia Schützmann

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