Zuhause ist es am schönsten!
Dank der Entlastungsleistungen
nach §45b SGB XI
können wir Ihnen die Unterstützung bieten, die Sie benötigen.

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen erhält teilweise oder vollständige Pflege und Betreuung durch ihre Familienmitglieder in ihrem Zuhause. Dies beansprucht beträchtliche Zeit und Energie. Der Zweck des Entlastungsbetrags für häusliche Pflege besteht darin, die Pflegenden zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Pflegebedürftige Personen, die zu Hause betreut werden und über einen Pflegegrad gemäß § 45b des Sozialgesetzbuchs XI verfügen, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro.
Die folgenden Kriterien müssen von pflegebedürftigen Versicherten erfüllt sein:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird ausschließlich nachträglich für spezifische Leistungen zur Entlastung der Pflegenden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Was fällt unter Entlastungsleistungen?
- Einkaufshilfe
- Alltagsbegleitung
- Haushaltshilfe (Reinigungskraft, Gärtner)
- Stundenweise Betreuung