Ihr Pflegegutachten

So läuft das Pflegegutachten ab:


Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, ist ein Pflegegutachten notwendig. Dafür kommt ein speziell geschulter Pflegegutachter – meist vom Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) – zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim, wenn Sie dort leben.

Der Gutachter verschafft sich einen umfassenden Eindruck Ihrer Pflegesituation:


  • Er stellt gezielte Fragen zu Ihrem Alltag, Ihrer Mobilität und Selbstständigkeit
  • Beobachtet bestimmte Abläufe (z. B. Ankleiden, Körperpflege, Ernährung)
  • Gibt häufig erste Tipps für die Pflege zu Hause
  • Empfiehlt bei Bedarf geeignete Hilfsmittel


In bestimmten Fällen – z. B. bei Infektionsschutz oder eingeschränkter Mobilität – ist auch eine Begutachtung per Telefon (strukturiertes Interview) oder Videotelefonie möglich.


Was passiert nach dem Besuch?


Im Anschluss erstellt der Gutachter ein ausführliches Pflegegutachten. Dabei wird nach einem einheitlichen Begutachtungsverfahren geprüft, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über Ihre Pflegeleistungen.


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Der Bescheid