Entlastungs-budget

Was bedeutet das?

Ab wann gibt es das Entlastungsbudget?

Wofür kann ich es nutzen?


Und viele weitere Fragen werden wir hier beantworten!

Was steckt hinter dem Entlastungsbudget?

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in der Pflegeversicherung in Kraft: das sogenannte Entlastungsbudget.

Ziel ist es, die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege unter einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammenzuführen – einfacher, flexibler und mit weniger Bürokratie.

Was genau hinter dem Entlastungsbudget steckt, wer davon profitiert und wie Sie es nutzen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie

Mit dem neuen Modell ergeben sich mehrere Vorteile und Vereinfachungen:


  • Keine Wartezeit mehr: Die bisherige Voraussetzung von 6 Monaten häuslicher Pflege vor Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt.


  • Verlängerte Anspruchsdauer: Verhinderungspflege kann künftig für bis zu 8 Wochen im Jahr genutzt werden (bisher: 6 Wochen).


  • Pflegegeld wird länger weitergezahlt: Während der Verhinderungspflege erhalten Pflegebedürftige weiterhin das hälftige Pflegegeld für bis zu 8 Wochen (bisher: max. 6 Wochen).


Das Entlastungsbudget ist ein wichtiger Schritt hin zu einer flexibleren und familienfreundlicheren Pflegepolitik. Es vereinfacht die Finanzierung von Ersatzpflege, reduziert den bürokratischen Aufwand und bietet pflegenden Angehörigen mehr Planungssicherheit. Gerade bei plötzlichen Ausfällen oder zur eigenen Erholung schafft es dringend benötigte Entlastung.

Experten-Tipp

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kann bei Nichtnutzung über mehrere Monate hinweg angespart werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher können die angesammelten Beträge noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. So lassen sich größere Unterstützungsleistungen flexibel planen – etwa in Zeiten mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die Pflegekasse bei einem anerkannten Anbieter für Entlastungsleistungen im Alltag.