Pflegegrade im
Überblick
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Wie ist das Punktesystem aufgebaut?
Welche Leistungen erhalte ich?
Und vieles mehr klären wir hier!

Voraussetzungen
Pflegegrade – früher auch als Pflegestufen bekannt – sind Einstufungen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person beschreiben. Sie reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf). Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf im Alltag.
Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Pflegegrad auf Antrag bei ihrer Pflegekasse. Die Einstufung erfolgt nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Mit dem bewilligten Pflegegrad können Betroffene verschiedene Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Erfahren Sie hier, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, wer über den Pflegegrad entscheidet und welche Leistungen bei welchem Pflegegrad möglich sind.
Ihr Weg zum Pflegegrad!
1.
Der Antrag
Der Antrag ist der offizielle Startpunkt, um z.B.: Pflegegeld oder Entlastungsangebote zu nutzen.
2.
Das Gutachten
Wie die Begutachtung abläuft, was Sie erwartet und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.
3.
Der Bescheid
Was passiert nach dem Gutachten, kann ich widersprechen und welche Fristen sind zu beachten?
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Einen Pflegegrad beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegeversicherung. Dabei kommt es darauf an, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind:
Gesetzlich versichert?
Dann ist Ihre Pflegeversicherung an die Krankenkasse angegliedert. Sie müssen sich also nur an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden – diese nennt Ihnen Ihre zuständige Pflegekasse und hilft beim Antrag.
Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD) und übernimmt die Begutachtung.
Privat versichert?
Hier beantragen Sie den Pflegegrad bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Auch wenn Sie zusätzlich eine Pflegezusatzversicherung haben, ist ausschließlich Ihre Pflegepflichtversicherung für den Pflegegrad zuständig.
Bei privat Versicherten übernimmt die Begutachtung der Medicproof.
Wie beantrage ich den Pflegegrad am besten?
Einen
Pflegegrad können Sie sowohl schriftlich als auch online beantragen – je nach Vorliebe und Angebot Ihrer Pflegeversicherung.
Viele Pflegekassen stellen auf ihrer Website ein Online-Formular oder ein PDF-Formular zum Herunterladen bereit.
Der Antrag am Telefon führt dazu, dass Sie ein Formular erhalten oder auf ein Online-Formular hingewiesen werden.
Der schriftliche Antrag sichert Ihnen das Antragsdatum für eine mögliche rückwirkende Auszahlung.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Der Antrag auf einen Pflegegrad muss grundsätzlich von der pflegebedürftigen Person selbst unterschrieben werden. Denn nur sie ist offiziell leistungsberechtigt gegenüber der Pflegeversicherung.
Falls die betroffene Person nicht mehr selbst unterschreiben kann, dürfen auch folgende Personen den Antrag stellvertretend einreichen:
- gesetzliche Betreuer:innen
- oder bevollmächtigte Angehörige mit entsprechender Vollmacht
Wichtig: In diesem Fall sollte eine Kopie der Betreuungsurkunde oder Vollmacht dem Antrag beigelegt werden.