Antrag auf einen Pflegegrad



Der Ablauf im Überblick

Wenn Sie im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie einen Pflegegrad beantragen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie der Weg vom Pflegeantrag bis zum Pflegegrad-Bescheid abläuft.



1. Antrag auf Pflegegrad stellen


Ein Pflegegrad ist Voraussetzung, wenn Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsangebote nutzen möchten. Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt zunächst.

Anschließend erhalten Sie ein ausführliches Antragsformular, in dem Angaben zur pflegebedürftigen Person und zur aktuellen Pflegesituation gemacht werden. Das Formular muss unterschrieben und der Pflegekasse zurückgesendet werden.

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2. Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst


Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten), ein Pflegegutachten zu erstellen.

Ein Pflegegutachter besucht Sie zu Hause oder im Pflegeheim, beurteilt Ihren Unterstützungsbedarf, stellt gezielte Fragen und beobachtet Abläufe wie Körperpflege oder Mobilität. Dabei erhalten Sie oft auch erste Pflegeempfehlungen oder Hinweise zu Hilfsmitteln. In bestimmten Fällen ist auch eine Begutachtung per Telefon oder Videotelefonie möglich.


3. Entscheidung über den Pflegegrad


Das Pflegegutachten basiert auf einem standardisierten Punktesystem. Anhand der Bewertung Ihrer Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen wird ermittelt, welcher Pflegegrad infrage kommt.

Die endgültige Entscheidung trifft jedoch Ihre Pflegeversicherung. In Einzelfällen kann sie zusätzliche Informationen einholen, bevor sie den Pflegegrad festlegt.


4. Der Pflegegrad-Bescheid


Sobald die Entscheidung getroffen wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid inklusive des vollständigen Gutachtens.

Wurde Ihnen ein Pflegegrad bewilligt, gelten Ihre Pflegeansprüche rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von einem Monat   Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.