Wichtige Informationen zur Verhinderungspflege
Ab dem
01.01.2026 kann die Verhinderungspflege nur noch für ein Jahr rückwirkend beantragt und abgerechnet werden.
Das bedeutet: Bis Ende 2025 haben Sie letztmalig die Möglichkeit, Leistungen der Verhinderungspflege für bis zu vier Jahre rückwirkend erstattet zu bekommen.
Wenn Sie bisher keine oder nur teilweise Verhinderungspflege genutzt haben, sollten Sie jetzt handeln – sonst verfallen Ihnen mögliche Ansprüche dauerhaft.
Jetzt bis zu 9.672€ rückwirkend erhalten – wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
Risikofrei in 10 Minuten zur Rückerstattung!
Wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Verhinderungspflege –
schnell, unkompliziert und absolut stressfrei.
Bis zu 3.539€ pro Jahr* rückwirkend erhalten. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch!
*vor dem 01.07.2025 niedrigerer Betrag
Wir bearbeiten Ihre Anfrage innerhalb von 2-3 Werktagen!
96% unserer Kunden konnten bereits mehrere tausend Euro zurückerstattet bekommen!
Wie verläuft der Antrags-Prozess?
Ausfüllen, Abschicken, Rückerstattung erhalten!
01
Digital Fragebogen ausfüllen
Sie können direkt im weiteren Verlauf online alle Angaben für Ihren Antrag ausfüllen. Sie erhalten ihr voraussichtliches Ergebnis und können ihre Angaben als pdf-Datei herunterladen.
02
Antragseingangs-bestätigung
Sie schicken uns die pdf-Datei an kontakt@caring-home.de. Sie erhalten eine Antragseingangsbestätigung und den Hinweis, die Gebühr zu überweisen.
03
Auftragsbestätigung
Nach erfolgreichem Zahlungseingang erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit unserem Beleg. Wir prüfen Ihre Angaben und Sie erhalten den komplett ausgefüllten Antrag für Ihre Kasse zurück.
04
Antrag abschicken
Den Antrag können Sie dann ausdrucken und per Post verschicken oder auch per E-Mail an Ihre Pflegekasse versenden!
05
Fragen?
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Antragsstellung und helfen Ihnen bei Rückfragen etc.
06
Auszahlung erhalten!
Nach der Genehmigung erhalten Sie den Betrag von Ihrer Pflegekasse auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen.
Hier können Sie auch direkt unsere AGBs für den Verhinderungsantrags-Service durchlesen.
Ihr Finanzierungs-Check!
Prüfen Sie direkt hier, wie viel Budget Sie haben und wie viel Leistung Sie dafür bei uns erhalten können!
Hinweis:
Die Berechnungen und Angaben erfolgen ohne Gewähr. Grundlage sind interne Richtwerte mit Stand: Oktober 2025.
Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen (sofern vorhanden) sowie
die individuellen Leistungsentscheidungen der jeweiligen Pflegekasse. Leistungsumfang, Anerkennung und Abrufbarkeit von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Umwidmung usw.) können je nach Bundesland abweichen.
Die Darstellung bezieht sich ausschließlich auf Kosten/Finanzierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Budgets (z. B. Entlastungsbetrag / Entlastungsbudget) werden von den Kassen monatlich bzw. jährlich geführt; Überträge, Anrechnungsreihenfolgen und Nachweiserfordernisse können je Kasse/Landesrecht differieren. Preise, Stundensätze, Pauschalen und Fahrtkosten unseres Dienstes können sich ändern. Rundungen können zu geringfügigen Abweichungen führen. Verbindlich ist stets die schriftliche Bestätigung/Leistungszusage der Pflegekasse und ggf. landesrechtliche Anerkennungsbescheide.
Kennen Sie Ihre Ansprüche?
Wir beraten Sie gerne!








