Entlastungsleistungen
caring HOME informiert Sie über das aktuelle Budget, die Leistungen und vieles mehr!
Erklärung
Die häusliche Betreuung und Pflege wird in Deutschland überwiegend von Angehörigen übernommen. Diese intensive Aufgabe bedeutet oft eine hohe körperliche und emotionale Belastung. Um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu unterstützen, stellt die Pflegeversicherung den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zur Verfügung. Dieser kann für anerkannte Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld genutzt werden – zum Beispiel für Hilfe im Alltag, Begleitung außer Haus oder stundenweise Betreuung durch qualifizierte Anbieter.
Voraussetzungen
Um den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen für Entlastungsleistungen erfüllt sein.
Anspruch haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1, die zu Hause betreut oder gepflegt werden.
Der Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden

Höhe nach Pflegegrad
Der Betrag für Entlastungsleistungen ist für jeden Pflegegrad gleich hoch und beträgt 131 € monatlich.
Experten-Tipp
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kann bei Nichtnutzung über mehrere Monate hinweg angespart werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher können die angesammelten Beträge noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. So lassen sich größere Unterstützungsleistungen flexibel planen – etwa in Zeiten mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die Pflegekasse bei einem anerkannten Anbieter für Entlastungsleistungen im Alltag.
Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag
Der Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – etwa für
- Betreuungsleistungen,
- Haushaltshilfe,
- Begleitung bei Einkäufen oder
- Entlastung pflegender Angehöriger.
Wichtig ist, dass die Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Anbieter erbracht werden und die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht wird.
Die genehmigten Leistungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher informieren Sie sich gerne bei ansässigen Anbietern, welche Unterstützungen angeboten werden.
Vorsicht bei privaten Anbietern!
Auch wenn es verlockend erscheint: Betreuungs- oder Haushaltshilfen über private Inserate, z. B. auf Ebay Kleinanzeigen oder in Online-Foren, bergen erhebliche Risiken. Immer wieder berichten Angehörige und Pflegebedürftige von negativen Erfahrungen: Helfer:innen erscheinen unzuverlässig, fordern plötzlich mehr Geld, oder nutzen das Vertrauen aus – und sind bei Problemen oft nicht mehr auffindbar.
Solche privaten Hilfen sind nicht geprüft, nicht versichert und können nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Im Ernstfall gibt es keine rechtliche Absicherung. Es gibt selbstverständlich Ausnahmen. Wir wollen lediglich auf mögliche Risiken hinweisen und Ihnen die Vorteile eines anerkannten Anbieters erläutern.
Warum sollten Sie sich an einen anerkannten Anbieter?
Die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen im Alltag ist für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine wichtige Unterstützung im Alltag. Wer den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen möchte, steht vor der Wahl: private Hilfe auf eigene Faust organisieren – oder auf einen anerkannten Dienstleister für Betreuungs- und Alltagsleistungen zurückgreifen. Die Zusammenarbeit mit einem professionellen Anbieter bietet nicht nur Sicherheit und Planbarkeit, sondern auch zahlreiche praktische und finanzielle Vorteile.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Gründe, warum Sie bei der häuslichen Betreuung und Haushaltshilfe auf einen Dienstleister setzen sollten.

01
Keine Vorkasse nötig
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse – Sie müssen nichts auslegen.
02
Kein Papierkram mit der Kasse
Der Dienstleister kümmert sich um die komplette Abrechnung und Einreichung.
03
Rechtssicherheit
Leistungen sind nach Landesrecht anerkannt, sodass der Entlastungsbetrag garantiert übernommen wird.
04
Qualifizierte Mitarbeitende
Sie erhalten Unterstützung durch geschultes Personal mit Erfahrung in Betreuung und Hauswirtschaft.
05
Planbare und zuverlässige Einsätze
Feste Termine, Vertretung bei Ausfällen, kein „Hoffen auf Hilfe“
06
Flexibler Einsatz je nach Bedarf
Ob Einkaufen, Haushalt, Begleitung oder Betreuung – Leistungen können individuell abgestimmt werden.
07
Versicherungsschutz inklusive
Im Gegensatz zu privaten Helfer:innen sind Dienstleister haftpflicht- und unfallversichert.
08
Transparente Dokumentation
Klare Leistungsnachweise und nachvollziehbare Abrechnung für Sie und die Pflegekasse.