Pflegeleistungen & Budgets 2026 verständlich erklärt

Welche Leistungen stehen Ihnen bei einem Pflegegrad zu? Hier finden Sie eine verständliche Übersicht über Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Sachleistungen und weitere Unterstützungsangebote der Pflegekasse.

Viele Angehörige und Pflegebedürftige fühlen sich zunächst unsicher, wenn es um Leistungen der Pflegekasse geht. Begriffe wie Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wirken oft kompliziert – dabei können genau diese Leistungen den Alltag deutlich erleichtern.

Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche finanzielle Unterstützungen und Budgets zur Verfügung. Viele Leistungen lassen sich außerdem miteinander kombinieren, um eine möglichst passende Versorgung zuhause zu ermöglichen.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Pflegeleistungen und Budgets im Jahr 2026 – inklusive aktueller Beträge, Unterschiede und häufig gestellter Fragen.

Welche Leistungen gibt es bei einem Pflegegrad?

Mit einem anerkannten Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegekasse genutzt werden. Welche Ansprüche bestehen und in welcher Höhe Leistungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Pflegegrad sowie von der individuellen Versorgungssituation ab.

Zu den wichtigsten Leistungen gehören unter anderem:


  • Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen für ambulante Unterstützung
  • Entlastungsleistungen im Alltag
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen



Viele dieser Leistungen können kombiniert werden, um die Versorgung zuhause langfristig zu erleichtern und Angehörige zu entlasten.

Wir unterstützen Sie gerne!

Übersicht der Pflegeleistungen und Budgets

(Stand 2026)

Die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad grundsätzlich zur Verfügung stehen und in welcher Höhe die Pflegekasse diese Leistungen aktuell übernimmt.



Hinweis: Einige Leistungen gelten monatlich, andere jährlich. Zusätzlich können bestimmte Budgets miteinander kombiniert werden.

Pflegegrade im Überblick

Je nach Pflegegrad unterscheiden sich die Leistungen, Budgets und Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegekasse. In unseren Ratgebern erfahren Sie verständlich erklärt, welche Ansprüche bestehen, welche Hilfen möglich sind und worauf Betroffene sowie Angehörige achten sollten.

Häufige Fragen zu

Pflegeleistungen & Budgets

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Pflegeleistungen verständlich erklärt

Die Vielzahl an Leistungen und Budgets sorgt häufig für Unsicherheit. Besonders Angehörige stellen sich oft ähnliche Fragen:



  • Welche Leistungen passen zu unserer Situation?
  • Welche Budgets können kombiniert werden?
  • Was übernimmt die Pflegekasse zusätzlich?
  • Welche Leistungen müssen beantragt werden?
  • Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?


Die folgenden Fragen und Antworten erklären die wichtigsten Unterschiede und Möglichkeiten verständlich und Schritt für Schritt.

  • Kann man Pflegegeld und Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?

    Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden.

  • Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

    Nicht genutzte Beträge können innerhalb bestimmter Fristen angespart und später verwendet werden.

  • Was bedeutet Umwidmung von Sachleistungen?

    Wenn Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden, können bis zu 40 % für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden.

  • Was passiert, wenn Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt werden?

    Nicht genutzte Pflegesachleistungen können teilweise für sogenannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden. Diese Möglichkeit wird als „Umwidmung“ bezeichnet und kann zusätzliche Betreuung oder Alltagshilfe finanzieren.

  • Können Angehörige trotz Pflegegeld weitere Unterstützung erhalten?

    Ja. Auch wenn Angehörige die Pflege übernehmen und Pflegegeld erhalten, können zusätzliche Leistungen wie Entlastungsangebote, Haushaltshilfe oder Tagespflege genutzt werden. Dadurch lassen sich Angehörige spürbar entlasten.

  • Muss ich jede Leistung separat beantragen?

    Nicht immer. Manche Leistungen müssen aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden, andere werden nach Genehmigung des Pflegegrades automatisch möglich. Eine persönliche Beratung hilft dabei, keine wichtigen Ansprüche zu übersehen.

  • Welche Leistungen helfen besonders dabei, länger zuhause wohnen zu bleiben?

    Vor allem Alltagshilfe, Betreuung, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützen dabei, den Alltag zuhause sicherer und einfacher zu gestalten. Viele dieser Leistungen können über die Pflegekasse finanziert werden

Individuelle Beratung zu Pflegeleistungen und Budgets

Jede Pflegesituation ist unterschiedlich. Welche Leistungen sinnvoll kombiniert werden können, hängt immer von der individuellen Alltagssituation, dem Pflegegrad und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab.



Wir unterstützen Sie gerne dabei,

  • passende Leistungen zu verstehen,
  • Budgets optimal zu nutzen
  • und die richtige Unterstützung für zuhause zu finden


Wir unterstützen Sie gerne!

Sie möchten wissen, welche Leistungen in Ihrer Situation möglich sind?

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich rund um Pflegegrad, Pflegekasse und Unterstützung im Alltag.

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Wo stellt man den Antrag auf Pflegegrad?

Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflegekasse. Diese ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort über Medicproof.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst: Ein Pflegedienst kann beraten und unterstützen, entscheidet aber nicht über den Pflegegrad. Die Entscheidung trifft am Ende die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.


Praktisch sinnvoll ist es, sich bereits vor oder direkt nach der Antragstellung parallel an einen Pflegestützpunkt, eine Pflegeberatung oder einen vertrauenswürdigen Betreuungsdienst zu wenden. So können Fragen zu Leistungen, Unterlagen und dem späteren Versorgungsbedarf frühzeitig geklärt werden.

Wir unterstützen Sie gerne!

Häufige Fragen rund um Pflege und Betreuung

Viele Menschen haben ähnliche Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Wie lange dauert ein Pflegegrad-Antrag?

    Regulär soll die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In besonderen Versorgungssituationen gelten verkürzte Fristen.

  • Kann man den Antrag auch telefonisch stellen?

    Ja. Ein erster Antrag kann grundsätzlich auch telefonisch bei der Pflegekasse gestellt werden. Viele Kassen senden anschließend Unterlagen oder Bestätigungen zu.

  • Wird das Gutachten automatisch mitgeschickt?

    In der Regel ja, sofern der Übersendung des Gutachtens nicht widersprochen wurde. Es lohnt sich, das Gutachten sorgfältig zu prüfen.

  • Was ist der wichtigste Tipp für die Begutachtung?

    Die Alltagssituation ehrlich und konkret schildern. Nicht zeigen, was mit Mühe gerade noch einmal klappt, sondern beschreiben, welche Hilfe im normalen Alltag tatsächlich regelmäßig nötig ist.