Pflegegrad 5 - Leistungen und Versorgung

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad der Pflegeversicherung. Er wird Menschen zugesprochen, die im Alltag besonders stark eingeschränkt sind und umfassende Unterstützung benötigen.
 
Viele Betroffene benötigen Hilfe bei nahezu allen täglichen Tätigkeiten. Gleichzeitig stehen umfangreiche Leistungen zur Verfügung, die Pflegebedürftige und Angehörige unterstützen sollen.

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Schnellüberblick

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

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Wo stellt man den Antrag?

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Welche Unterlagen braucht man für den Pflegegrad?

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Wie läuft die Begutachtung ab?

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Wann kommt der Bescheid – und was passiert danach?

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Pflegegrad 5: Leistungen und Unterstützung

Wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft Unterstützung benötigt, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen und Unterstützungen Betroffene von der Pflegeversicherung erhalten können.

Viele Angehörige und Betroffene sind unsicher, wie der Antrag gestellt wird, wer über den Pflegegrad entscheidet und wie die Begutachtung abläuft. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Schritte danach folgen und worauf Sie bei der Begutachtung achten sollten.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 wird Menschen zugesprochen, deren Selbstständigkeit im Alltag besonders stark eingeschränkt ist.
 
Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes. Dabei wird geprüft, welche Unterstützung täglich notwendig ist.
 
Dieser Pflegegrad betrifft häufig Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

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Wie viel Pflegegeld gibt es?

Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflegekasse. Diese ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen; die Begutachtung erfolgt dort über Medicproof.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst: Ein Pflegedienst kann beraten und unterstützen, entscheidet aber nicht über den Pflegegrad. Die Entscheidung trifft am Ende die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.


Praktisch sinnvoll ist es, sich bereits vor oder direkt nach der Antragstellung parallel an einen Pflegestützpunkt, eine Pflegeberatung oder einen vertrauenswürdigen Betreuungsdienst zu wenden. So können Fragen zu Leistungen, Unterlagen und dem späteren Versorgungsbedarf frühzeitig geklärt werden.

Wir unterstützen Sie gerne!

Welche Unterlagen braucht man für den Pflegegrad?

Für den reinen Antrag sind zunächst meist nur die persönlichen Daten nötig. Für die Begutachtung sollten jedoch alle Unterlagen bereitliegen, die die aktuelle Pflegesituation nachvollziehbar machen. Dazu gehören insbesondere Arztberichte, Krankenhaus- oder Reha-Entlassungsberichte, Diagnosen, Medikamentenpläne, Befunde und – falls vorhanden – Berichte von ambulanten Diensten oder Therapien.

Sehr hilfreich ist außerdem ein Pflegetagebuch. Darin wird einige Tage lang notiert, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist, wie viel Zeit bestimmte Hilfen im Alltag beanspruchen und welche Einschränkungen regelmäßig auftreten. Besonders bei schwankenden Verläufen, Demenz, Unsicherheit beim Gehen oder nächtlicher Hilfe kann ein Pflegetagebuch entscheidende Hinweise geben.


Für Angehörige ist wichtig: Nicht nur medizinische Diagnosen zählen. In der Begutachtung geht es vor allem darum, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist – also beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Orientierung, im Umgang mit Medikamenten und bei der Gestaltung des täglichen Lebens.

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Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter. In der häuslichen Versorgung erfolgt die Begutachtung in der Regel vor Ort. Dabei wird nicht nur auf einzelne Diagnosen geschaut, sondern vor allem darauf, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten im Alltag eingeschränkt sind.

Für Familien ist entscheidend, im Termin nicht zu beschönigen. Viele Betroffene möchten möglichst selbstständig wirken und spielen Probleme herunter. Für eine faire Einstufung sollte aber offen geschildert werden, was im Alltag tatsächlich nicht mehr alleine gelingt, wo Aufsicht nötig ist, welche Risiken bestehen und wie oft Hilfe gebraucht wird.


Hilfreich ist es, typische Beispiele aus dem Alltag zu nennen:

Braucht die Person Erinnerung an Medikamente? Ist Treppensteigen unsicher? Gibt es Probleme beim Duschen, bei der Orientierung oder nachts beim Toilettengang? Je konkreter diese Situationen beschrieben werden, desto realistischer fällt die Bewertung aus.

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Wann kommt der Bescheid – und was passiert danach?

Die gesetzliche Regelfrist für die Entscheidung über einen Antrag auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. In besonderen Situationen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei palliativer Versorgung, gelten verkürzte Fristen.

Mit dem Bescheid teilt die Pflegekasse mit, ob ein Pflegegrad anerkannt wurde und welche Leistungen daraus folgen. Das zugrunde liegende Gutachten wird in der Regel ebenfalls übersandt, sofern der Übersendung nicht widersprochen wurde. Genau dieses Gutachten ist später besonders wichtig, weil daraus hervorgeht, wie die einzelnen Lebensbereiche bewertet wurden.

Nach dem Bescheid sollte immer geprüft werden, welche Leistungen jetzt konkret genutzt werden können. Wer einen Pflegegrad erhält, hat regelmäßig auch Anspruch auf Pflegeberatung. Diese Beratung ist kein Nebenthema, sondern oft der schnellste Weg, damit aus dem Bescheid tatsächlich eine funktionierende Versorgung im Alltag wird.

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Häufige Fragen rund um Pflege und Betreuung

Viele Menschen haben ähnliche Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Wie lange dauert ein Pflegegrad-Antrag?

    Regulär soll die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In besonderen Versorgungssituationen gelten verkürzte Fristen.

  • Kann man den Antrag auch telefonisch stellen?

    Ja. Ein erster Antrag kann grundsätzlich auch telefonisch bei der Pflegekasse gestellt werden. Viele Kassen senden anschließend Unterlagen oder Bestätigungen zu.

  • Wird das Gutachten automatisch mitgeschickt?

    In der Regel ja, sofern der Übersendung des Gutachtens nicht widersprochen wurde. Es lohnt sich, das Gutachten sorgfältig zu prüfen.

  • Was ist der wichtigste Tipp für die Begutachtung?

    Die Alltagssituation ehrlich und konkret schildern. Nicht zeigen, was mit Mühe gerade noch einmal klappt, sondern beschreiben, welche Hilfe im normalen Alltag tatsächlich regelmäßig nötig ist.