Pflegegrad 1 – Leistungen und Unterstützung

Pflegegrad 1 ist oft der erste wichtige Schritt in die Pflegeversicherung. Viele Betroffene und Angehörige unterschätzen ihn, weil noch kein Pflegegeld gezahlt wird. Trotzdem ist Pflegegrad 1 keineswegs ohne Nutzen. Gerade in dieser frühen Phase gibt es Leistungen, die helfen können, Selbstständigkeit zu erhalten, Angehörige zu entlasten und den Alltag sicherer zu gestalten.

Wir beantworten Ihre Fragen!

Schnellüberblick

Was bedeutet Pflegegrad 1?

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Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

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Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

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Welche Unterstützung gibt es bei PG1 zuhause?

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Wie beantragt man Leistungen bei Pflegegrad 1 sinnvoll?

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FAQs

Pflegegrad 1

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Pflegegrad 1 – Leistungen und Unterstützung

Wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft Unterstützung benötigt, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen und Unterstützungen Betroffene von der Pflegeversicherung erhalten können.

Viele Angehörige und Betroffene sind unsicher, wie der Antrag gestellt wird, wer über den Pflegegrad entscheidet und wie die Begutachtung abläuft. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Schritte danach folgen und worauf Sie bei der Begutachtung achten sollten.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bedeutet, dass bereits ein anerkannter Unterstützungsbedarf besteht, die Beeinträchtigungen im Alltag aber noch vergleichsweise gering sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bestimmte körperliche Bewegungen schwerer fallen, Unsicherheit beim Gehen besteht, Hilfe bei einzelnen Tätigkeiten nötig ist oder eine erste kognitive Beeinträchtigung den Alltag erschwert.


Wichtig ist: Pflegegrad 1 ist kein kleiner Pflegegrad ohne Relevanz, sondern eine gezielte frühe Unterstützung. Die Leistungen sind so ausgestaltet, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Gerade deshalb ist Pflegegrad 1 oft ein sinnvoller Einstieg, um Hilfen rechtzeitig zu organisieren und spätere Überforderung zu vermeiden.

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Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Im Mittelpunkt stehen bei Pflegegrad 1 vor allem entlastende und vorbeugende Leistungen. Der wichtigste Betrag im Alltag ist der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, etwa für Betreuungsangebote, Hilfe im Haushalt oder andere zugelassene Entlastungsleistungen.

Hinzu kommen Ansprüche auf Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung. Auch technische Pflegehilfsmittel – etwa ein Hausnotrufsystem oder ein Pflegebett – können je nach Bedarf in Betracht kommen.


Eine Besonderheit bei Pflegegrad 1 ist, dass der Entlastungsbetrag anders als in den höheren Pflegegraden auch für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden kann. Dadurch lässt sich zum Beispiel Unterstützung beim Duschen oder Baden über den Entlastungsbetrag mitfinanzieren, sofern der eingesetzte Dienst und die konkrete Leistung dafür anerkannt sind.

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Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

Ein klassisches monatliches Pflegegeld wird bei Pflegegrad 1 nicht gezahlt. Das ist der wichtigste Unterschied zu den Pflegegraden 2 bis 5. Wer also konkret nach Geld bei Pflegegrad 1 sucht, meint in der Praxis meist nicht Pflegegeld, sondern die nutzbaren Leistungsbeträge.


Der zentrale monatliche Betrag ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Zusätzlich gibt es bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme – etwa den Umbau des Badezimmers – kann außerdem ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragt werden.

Wird vollstationäre Pflege in einem Heim gewählt, zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 einen pauschalen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Für viele Betroffene ist aber vor allem die Kombination aus Entlastungsbetrag, Beratung und Hilfsmitteln die praktisch relevanteste Unterstützung.

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Welche Unterstützung gibt es zuhause?

Pflegegrad 1 ist besonders auf das Leben zu Hause ausgerichtet. Ziel ist, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Genau deshalb spielen Beratung, frühe Unterstützung und praktische Alltagshilfen eine große Rolle.


Zu Hause können zum Beispiel Unterstützungsangebote im Alltag, Hilfe im Haushalt, Betreuungsangebote, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen relevant sein. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, kann zudem Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag und gegebenenfalls eine Anschubfinanzierung zur Gründung einer Wohngruppe haben.


Für Angehörige ist außerdem wichtig, dass bei Pflegegrad 1 halbjährlich ein Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit genutzt werden kann. Das ist keine Kontrolle, sondern eine praktische Hilfe, um frühzeitig gute Lösungen für den Alltag zu finden.

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Wie beantragt man Leistungen bei Pflegegrad 1 sinnvoll?

Sobald Pflegegrad 1 anerkannt ist, sollte nicht nur der Bescheid abgeheftet werden. Sinnvoll ist es, direkt zu prüfen, welche Entlastungsangebote in der eigenen Region zugelassen sind und welche Leistungen zum individuellen Alltag passen. Manche Familien benötigen eher Betreuung, andere Hilfe im Haushalt, andere zunächst nur Beratung und Wohnraumanpassung.


Gerade bei Pflegegrad 1 lohnt sich ein strukturierter Start: Welche Aufgaben fallen schwer? Wo entsteht Unsicherheit? Welche kleinen Hilfen würden sofort Entlastung bringen? Wer diese Fragen früh beantwortet, nutzt den Pflegegrad deutlich wirksamer aus.


Pflegegrad 1 entfaltet seinen Nutzen vor allem dann, wenn aus dem Bescheid konkrete Schritte folgen – also Beratung nutzen, Entlastungsbetrag einplanen, Hilfsmittel prüfen und das Wohnumfeld vorausschauend anpassen.

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Häufige Fragen rund um Pflege und Betreuung

Viele Menschen haben ähnliche Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

    Nein. Ein regelmäßiges Pflegegeld ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.

  • Kann man bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe nutzen?

    Ja, wenn es sich um anerkannte Unterstützungsangebote handelt und die Leistung über den Entlastungsbetrag oder andere passende Ansprüche abgerechnet werden kann.

  • Welche Hilfsmittel sind bei Pflegegrad 1 möglich?

    Zum Beispiel Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf oder – je nach Bedarf und Bewilligung – weitere unterstützende Hilfsmittel.

  • Kann man mit Pflegegrad 1 einen Badumbau bezuschussen lassen?

    Ja. Für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.