Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI verständlich erklärt

Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld erhält, muss in regelmäßigen Abständen eine verpflichtende Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen. Viele Angehörige und Pflegebedürftige fragen sich dabei:


  • Wie oft muss die Pflegeberatung stattfinden?
  • Ist der Termin verpflichtend?
  • Was passiert bei der Beratung?
  • Wer darf die Beratung durchführen?
  • Droht eine Kürzung des Pflegegeldes?


Die Pflegeberatung dient nicht der Kontrolle, sondern soll dabei helfen, die Versorgung zuhause langfristig sicherzustellen und Angehörige zu entlasten. Gleichzeitig ist sie für viele Pflegebedürftige eine wichtige Möglichkeit, Fragen zu Leistungen, Hilfsmitteln und Unterstützung im Alltag zu klären.

In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich erklärt:



  • wann die Beratung verpflichtend ist,
  • wie der Ablauf funktioniert,
  • welche Fristen gelten
  • und warum die Beratung für Angehörige und Pflegebedürftige hilfreich sein kann.


Wir beantworten Ihre Fragen!

Schnellüberblick

Was ist die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI?

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Wie oft muss die Pflegeberatung durchgeführt werden?

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Was passiert bei der Pflegeberatung zuhause?

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Was passiert, wenn die Pflegeberatung nicht durchgeführt wird?

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Wer darf die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 durchführen?

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Was ist die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI?

Die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungseinsatz für Menschen mit Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Ziel dieser Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen.


Wichtig zu wissen ist: Die Beratung dient nicht der Kontrolle, sondern soll Familien unterstützen, entlasten und über mögliche Hilfen informieren.

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:


  • Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal
  • Pflegegrad 1: freiwillig


Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar vollständig einstellen.


Deshalb ist es wichtig, die Fristen im Blick zu behalten.

Bei der Beratung geht es unter anderem um:

  • die aktuelle Versorgungssituation,
  • mögliche Entlastungsangebote,
  • Hilfsmittel,
  • Unterstützung für Angehörige
  • sowie Fragen rund um Pflegekasse und Leistungen.



Die Beratung findet meist zuhause statt und dauert häufig zwischen 20 und 60 Minuten. Viele Beratungsstellen bieten inzwischen auch digitale Termine per Video an.

Besonders wichtig: Angehörige müssen keine Angst vor dem Termin haben. Die Beratung soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und die Versorgung langfristig zu verbessern.

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Wie oft muss die Pflegeberatung durchgeführt werden?

Die Antwort hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Menschen mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen die Beratung mindestens einmal pro Halbjahr durchführen lassen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist die Beratung einmal pro Quartal verpflichtend.


Viele Angehörige wissen nicht, dass diese Fristen sehr wichtig sind. Wird die Beratung vergessen oder nicht rechtzeitig nachgewiesen, informiert die Beratungsstelle die Pflegekasse. Diese kann das Pflegegeld anschließend kürzen oder aussetzen.


Die Termine dienen jedoch nicht nur als Pflichtnachweis. Sie bieten auch die Möglichkeit:


  • Fragen zur Pflege zu klären,
  • Unterstützungsmöglichkeiten kennenzulernen,
  • Entlastungsangebote zu nutzen
  • und die Versorgung zuhause langfristig zu verbessern.


Besonders bei Veränderungen im Alltag ist die Pflegeberatung hilfreich. Häufig steigt der Unterstützungsbedarf schleichend an. Angehörige merken oft erst spät, wie belastend die Situation geworden ist.


Viele Beratungsstellen erinnern inzwischen automatisch an anstehende Termine. Trotzdem empfiehlt es sich, die Fristen zusätzlich selbst im Blick zu behalten.


Die Pflegeberatung kann von:

  • ambulanten Pflegediensten,
  • Pflegeberatungsstellen
  • oder zugelassenen Fachkräften durchgeführt werden.


Wer keinen klassischen Pflegedienst nutzt, kann den Beratungseinsatz trotzdem unabhängig vereinbaren.


Die gute Nachricht:
Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für Pflegebedürftige und Angehörige entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Wir unterstützen Sie gerne!

Was passiert bei der Pflegeberatung zuhause?

Die wichtigste Antwort zuerst:
Die Pflegeberatung ist keine strenge Kontrolle der Wohnung oder der Angehörigen.

Ziel ist vielmehr, die häusliche Pflege zu unterstützen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Während des Termins spricht die beratende Fachkraft unter anderem über:

  • die aktuelle Pflegesituation,
  • den Unterstützungsbedarf,
  • Belastungen im Alltag,
  • mögliche Entlastungsangebote,
  • Hilfsmittel
  • und Leistungen der Pflegekasse.


Oft werden außerdem praktische Tipps gegeben, zum Beispiel:

  • zur rückenschonenden Unterstützung,
  • zur Organisation des Alltags,
  • oder zu zusätzlichen Hilfsangeboten.


Die Beratung findet meist in entspannter Atmosphäre zuhause statt. Angehörige können offen über Schwierigkeiten sprechen und Fragen stellen.

Viele Familien empfinden die Gespräche im Nachhinein sogar als große Entlastung, weil sie erstmals konkrete Unterstützungsmöglichkeiten kennenlernen.


Wichtig:
Niemand erwartet eine perfekte Wohnung oder eine „ideale“ Pflegesituation. Viel wichtiger ist ein realistischer Eindruck des Alltags.


Falls sich zeigt, dass zusätzliche Unterstützung sinnvoll wäre, kann die Beratung dabei helfen, passende Leistungen zu organisieren.

Antrag Pflegegrad
Pflegetagebuch führen

Was passiert, wenn die Pflegeberatung nicht durchgeführt wird?

Wird die verpflichtende Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vollständig einstellen.


Oft erhalten Betroffene zunächst eine Erinnerung oder Mahnung. Erfolgt weiterhin kein Nachweis über die Beratung, drohen finanzielle Konsequenzen.


Viele Angehörige unterschätzen diese Pflicht, weil die Beratung zunächst freiwillig wirkt. Tatsächlich handelt es sich bei Pflegegeldbezug jedoch um eine gesetzliche Voraussetzung.

Die Pflegekasse möchte dadurch sicherstellen, dass:


  • die Versorgung zuhause funktioniert,
  • Angehörige ausreichend unterstützt werden
  • und mögliche Risiken früh erkannt werden.


Wer einen Termin versäumt hat, sollte möglichst schnell reagieren und einen neuen Beratungstermin vereinbaren.


Besonders wichtig:
Die Beratung kann häufig kurzfristig organisiert werden – teilweise sogar digital per Video.

Es lohnt sich außerdem, Beratungsfristen frühzeitig im Kalender einzutragen oder Erinnerungsservices zu nutzen.


Viele Pflegedienste bieten inzwischen automatische Erinnerungen an kommende Beratungstermine an. Das hilft dabei, unnötige Kürzungen des Pflegegeldes zu vermeiden.

Wer darf die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 durchführen?

Die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI darf nur von zugelassenen Pflegefachkräften oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden.

Dazu gehören beispielsweise:


  • ambulante Pflegedienste,
  • zugelassene Pflegeberater,
  • bestimmte Beratungsstellen
  • oder speziell qualifizierte Fachkräfte.


Wichtig ist, dass die Beratung offiziell anerkannt ist und der Nachweis direkt an die Pflegekasse übermittelt werden kann.

Viele Familien denken zunächst, dass sie dafür einen dauerhaften Pflegedienst benötigen. Das ist jedoch nicht notwendig. Auch wenn Angehörige die Pflege vollständig selbst übernehmen, kann die verpflichtende Beratung unabhängig gebucht werden.


Die Beratung bietet oft deutlich mehr Vorteile als viele erwarten:

  • Informationen zu neuen Leistungen,
  • Hinweise zu Entlastungsangeboten,
  • Unterstützung bei Anträgen,
  • Tipps für den Alltag
  • und Hilfe bei Überforderungssituationen.


Gerade Angehörige profitieren häufig davon, weil sie viele Aufgaben über lange Zeit alleine tragen. Deshalb sollte die Pflegeberatung nicht nur als Pflichttermin gesehen werden, sondern als Möglichkeit, sich Unterstützung und Orientierung im Pflegealltag zu holen.

Häufige Fragen rund um die Pflegeberatung

nach §37 Abs. 3

Viele Menschen haben ähnliche Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Ist die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 verpflichtend?

    Ja. Wer Pflegegeld erhält und zuhause durch Angehörige gepflegt wird, muss die Beratung regelmäßig durchführen lassen. Die Häufigkeit hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

  • Wie oft muss die Pflegeberatung stattfinden?

    Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung einmal pro Halbjahr verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 muss sie einmal pro Quartal durchgeführt werden. Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig nutzen.

  • Was passiert, wenn die Pflegeberatung vergessen wird?

    Wird die verpflichtende Beratung nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen. Deshalb sollten die Fristen unbedingt eingehalten werden.

  • Wer darf die Pflegeberatung durchführen?

    Die Beratung darf von zugelassenen Pflegediensten, Pflegeberatern oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Der Nachweis wird anschließend an die Pflegekasse übermittelt.

  • Wie läuft die Pflegeberatung zuhause ab?

    Bei der Pflegeberatung wird die aktuelle Versorgungssituation besprochen. Themen sind unter anderem Unterstützung im Alltag, Entlastungsmöglichkeiten, Hilfsmittel und Leistungen der Pflegekasse.

  • Kostet die Pflegeberatung etwas?

    Nein. Die Kosten für die Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für Pflegebedürftige und Angehörige entstehen keine zusätzlichen Kosten.