Die Pflegegrad-Berechnung erklärt: So werden die sechs Module gewichtet

Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, stößt früher oder später auf die sogenannte Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes (MD). Viele Angehörige und Pflegebedürftige fragen sich dabei:



  • Wie wird der Pflegegrad eigentlich berechnet?
  • Welche Bereiche werden bewertet?
  • Was bedeuten die einzelnen Module?
  • Welche Einschränkungen zählen besonders stark?


Seit der Pflegereform erfolgt die Einstufung nicht mehr nur nach körperlichen Einschränkungen, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Dafür nutzt der Medizinische Dienst sechs verschiedene Lebensbereiche – die sogenannten Module der Pflegebegutachtung.


Jedes Modul wird unterschiedlich stark gewichtet. Besonders wichtig sind dabei die Bereiche Selbstversorgung, Alltagsbewältigung und der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen.

In diesem Ratgeber erklären wir verständlich und Schritt für Schritt:


  • welche sechs Module bei der Pflegegrad-Berechnung zählen,
  • wie die Gewichtung funktioniert,
  • welche Punktzahlen vergeben werden
  • und warum manche Einschränkungen stärker berücksichtigt werden als andere.


Wir beantworten Ihre Fragen!

Schnellüberblick

Wie funktioniert die Pflegegrad-Berechnung?

Bei der Begutachtung prüft der Medizinische Dienst, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens werden Punkte vergeben.

Diese Punkte werden anschließend gewichtet und zusammengerechnet. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich dann der Pflegegrad.

Die Pflegegrade werden dabei wie folgt eingestuft:


Gesamtpunkte

Pflegegrad 1:   2,5 bis unter 27

Pflegegrad 2:  27 bis unter 47,5

Pflegegrad 3:  47,5 bis unter 70

Pflegegrad 4:  70 bis unter 90

Pflegegrad 5:  90 bis 100


Wichtig: Nicht jedes Modul zählt gleich stark. Manche Bereiche fließen deutlich stärker in die Bewertung ein als andere.

Die Gewichtung der sechs Module im Überblick

Die sechs Module der Pflegebegutachtung werden unterschiedlich gewichtet.

Modul 1: Mobilität (10 Prozent)

Im Modul Mobilität wird geprüft, wie selbstständig sich eine Person bewegen kann.

Dazu gehören beispielsweise:


  • Aufstehen und Hinsetzen
  • Fortbewegen innerhalb der Wohnung
  • Treppensteigen
  • Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl
  • Körperhaltung verändern



Auch wenn Mobilität für viele Betroffene ein großes Thema ist, zählt dieses Modul mit 10 Prozent vergleichsweise gering.

Modul 2: Kognitive Fähigkeiten (15 Prozent)

Hier wird geprüft:

  • Erkennt die Person bekannte Menschen?
  • Kann sie Gespräche verstehen?
  • Ist zeitliche Orientierung vorhanden?
  • Können Entscheidungen getroffen werden?

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)

Hier geht es um:

  • nächtliche Unruhe
  • Ängste
  • aggressives Verhalten
  • Weglauftendenzen
  • depressive Symptome


Gerade Angehörige unterschätzen häufig, wie stark psychische oder kognitive Einschränkungen bei der Pflegegrad-Berechnung berücksichtigt werden können.

Modul 4: Selbstversorgung (40 Prozent)

Das wichtigste Modul der gesamten Begutachtung ist die Selbstversorgung.

Mit 40 Prozent hat dieser Bereich den größten Einfluss auf den späteren Pflegegrad.


Bewertet werden unter anderem:


  • Waschen
  • Duschen
  • Anziehen
  • Essen und Trinken
  • Toilettengänge



Wer in der Selbstversorgung stark eingeschränkt ist, erreicht häufig bereits einen höheren Pflegegrad.

Modul 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)

In diesem Modul wird bewertet, wie selbstständig jemand mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen umgehen kann.


Dazu zählen beispielsweise:


  • Medikamente einnehmen
  • Blutzucker messen
  • Wundversorgung
  • Arztbesuche organisieren
  • Umgang mit Hilfsmitteln


Dieses Modul spielt besonders bei chronischen Erkrankungen eine wichtige Rolle.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Hier prüft der Medizinische Dienst, wie gut Betroffene ihren Alltag noch selbst organisieren können.


Dazu gehören:


  • Tagesablauf strukturieren
  • Kontakte pflegen
  • Beschäftigungen nachgehen
  • Gespräche führen
  • soziale Teilhabe


Gerade bei Demenz oder psychischen Erkrankungen ist dieses Modul oft besonders relevant.

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Berechnung

Viele Menschen haben ähnliche Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alltag. Hier finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Welches Modul zählt am meisten?

    Das Modul „Selbstversorgung“ zählt mit 40 Prozent am stärksten.

  • Wird Demenz bei der Pflegegrad-Berechnung berücksichtigt?

    Ja. Besonders die Module 2, 3 und 6 sind bei Demenz sehr wichtig.

  • Kann man gegen einen Pflegegrad Widerspruch einlegen

    Ja. Wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

  • Werden körperliche und psychische Einschränkungen zusammen bewertet?

    Ja. Die Begutachtung berücksichtigt sowohl körperliche als auch psychische und kognitive Einschränkungen.